Hinweisgeberschutzsystem

Hinweisgeberschutzsystem

Wir bei CarByte bekennen uns uneingeschränkt zu integerem und rechtskonformem Handeln. Zuverlässigkeit, Glaubwürdigkeit, Respekt, Integrität, faires Geschäftsverhalten und insbesondere die Einhaltung aller geltenden Gesetze (Legalität) bestimmen unser Handeln und sind wesentliche Erfolgsfaktoren für unser Unternehmen.

Hinweise auf mögliches Fehlverhalten innerhalb unseres Unternehmens und in unserer Lieferkette helfen uns dabei, diesem Anspruch gerecht zu werden. Hinweisen werden rasch und sorgfältig nachgegangen, um Verstöße zügig abzustellen und Maßnahmen zu ergreifen – und um Missstände für die Zukunft nachhaltig zu beheben.

Bitte wendet Euch an die Meldestelle, wenn Ihr Anhaltspunkte für Fehlverhalten oder einen Verstoß gegen Gesetze, Richtlinien oder sonstige Vorschriften habt, die im Zusammenhang mit unserer Geschäftstätigkeit stehen. Alle Hinweise werden vertraulich behandelt. Jede Form der Benachteiligung von CarByte-Mitarbeitenden oder Vertragspartnern wegen einer Meldung, die in gutem Glauben erfolgt, ist ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn sich die Meldung im Nachhinein als unbegründet erweist.

Allerdings werden keine falschen oder persönlichen Angriffe toleriert, die gegen bestimmte Personen gerichtet sind. Unwahre, böswillige oder anderweitig missbräuchliche Meldungen sind untersagt und können Disziplinarmaßnahmen nach sich ziehen.


1. So können Hinweise abgegeben werden:

Hinweise können schriftlich über die eigens hierfür eingerichtete Mailadresse adressiert werden: hinweis@carbyte.de

Hinweise können mündlich über eine Hotline-Nr.: +49 1525-7642973 adressiert werden.

Anrufe werden als anonym angezeigt und somit besteht die Möglichkeit der anonymen Kommunikation.


2. Wie lange werden die Informationen aufbewahrt?

Gemäß geltenden Regelungen ist die Meldestelle verpflichtet, eingehende Hinweise zu dokumentieren und die Dokumentation ab ihrer Erstellung aufzubewahren. Die Dokumentation ist bei Hinweisen auf Compliance-Verstöße drei Jahre nach Abschluss des Hinweisgeberverfahrens zu löschen. Bei Hinweisen auf menschenrechts- oder umweltbezogene Risiken oder Verstöße beträgt die Aufbewahrungsfrist sieben Jahre. Die Aufbewahrung gespeicherter Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den anwendbaren Datenschutzregelungen.